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BGH, 28.03.2017 - VIII ZR 45/17 |
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Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- AG Essen, 14.04.2016 - 136 C 174/13
- LG Essen, 12.01.2017 - 10 S 104/16
- BGH, 28.03.2017 - VIII ZR 45/17
- BGH, 18.07.2017 - VIII ZR 45/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Essen, 12.01.2017 - 10 S 104/16
Pflicht zur Räumung einer Wohnung aufgrund Vergleichs i.R.d. Beendigung eines …
Auszug aus BGH, 28.03.2017 - VIII ZR 45/17
Die - allein gegen die angefochtene Entscheidung statthafte - Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 12. Januar 2017 (10 S 104/16) wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil der Wert der von ihm mit der Revision geltend zu machenden Beschwer zwanzigtausend Euro nicht übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO, §§ 544, 97 Abs. 1 ZPO) und weil die Beschwerde nicht durch einen beim Revisionsgericht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 544 Abs. 1, § 78 Abs. 1 Satz 3, § 97 Abs. 1 ZPO).